generalverdacht
anstatt des forums der linkspartei.pds habe ich heute diese meldung vorgefunden. was denkt sich dieser richter eigentlich? orte des freien meinungsaustausches fordern rechtsverletzungen "potenziell heraus"? stehen alle betreiber und benutzer von internet-foren also nun unter generalverdacht? mich graust es.
mehr hintergründe zu diesem urteil gibt es bei telepolis zum nachlesen. und wer den ganzen artikel liest, wird schnell merken, dass auch blogger sich warm anziehen müssen, wenn dieses üble urteil aus hamburg nicht revidiert wird.

mehr hintergründe zu diesem urteil gibt es bei telepolis zum nachlesen. und wer den ganzen artikel liest, wird schnell merken, dass auch blogger sich warm anziehen müssen, wenn dieses üble urteil aus hamburg nicht revidiert wird.
darkrond - 6. Dez, 12:08
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kathi (Gast) - 6. Dez, 23:19
Was ist nur aus Artikel 5 GG geworden, wo es heisst, jeder könne seine Meinung frei äußern? Ist der Richter überhaupt mit dem Medium Internet vertraut? Weiss der was ein Forum ist und wie es funktioniert?
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